Von Peter M. Jenni auf Freitag, 10. März 2017
Kategorie: Blog Faszination Vietnam

Hä? Wer glaubt hier wem?

Ein in der Schweiz beglaubigtes Dokument für das Ausland beglaubigen zu lassen, ist gar nicht so ohne. Denn zuerst muss die Beglaubigung beglaubigt werden, damit sie beglaubigt werden kann.

Um was geht es? Damit ich im Namen der Text ARTelier GmbH hier in Vietnam Tätigkeiten ausführen kann, benötige ich neben diversen Dokumenten auch einen beglaubigten Handelsregisterauszug. Diesen, vom Handelsregisteramt Appenzell Ausserrhoden beglaubigten Auszug, so dachte ich, könnte ich vom Schweizerischen Generalkonsulat in Ho Chi Minh City beglaubigen lassen.

Doch weit gefehlt. Schweizerische Vertretungen im Ausland können nur die Unterschrift der Kantonskanzleien beglaubigen. Will heissen: Die Kantonskanzlei AR muss den beglaubigten HR-Auszug beglaubigen, so dass dann die Schweizer Vertretung, diesen beglaubigen kann.

Ich bin mir sicher: Bei so viel Beglaubigung, wird mir dann schon jemand glauben, aber: Damit ist die Beglaubigungszeremonie noch nicht zu Ende. Denn die Vietnamesen verlangen anschliessend von diesem mehrfach beglaubigten Handelsregisterauszug eine beglaubigte Übersetzung ins Vietnamesische.

(Im Bild: Kathedrale in Nha Trang) Wer glaubt wem? Das ist hier nicht die Frage.

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