Von Peter M. Jenni auf Mittwoch, 14. Juli 2010
Kategorie: TAM News

Wie beschenkt man sich dreimal?

Ein kleiner Exkurs in die schöne Welt der Geschenke unter dem Motto „fast wie Weihnachten“ und das mitten im heissen Sommer.

Von Peter Jenni

Ist doch schön, wenn man Freunde hat. Doch Vorsicht, wenn diese im Ausland wohnen und einem ein Geschenk zum Geburtstag senden. Denn wo Geschenk drauf steht, ist Wert drin.

Nein, hier geht es nicht um falsche Freunde. Ganz im Gegenteil. Bei dieser Begebenheit geht es um echte Freunde, die ihrem Schweizer Bekannten eine Freude machen wollen und ihm zum Geburtstag die lang ersehnte und viel gesuchte Umhängetasche für Arbeit, Laptop und Vergnügen schenken wollen.

Logisch, dass, wenn sie das Geschenk mit der Post senden, es zu spät ankommen wird. Das wussten sie alle. Dieser Umstand wurde einkalkuliert und der Beschenkte dann in Überraschungsmanier am Geburtstag auf das verspätet eintreffende  postalische Geburtstagsgeschenk vorbereitet. Am Wiegenfest dann alle Glücklich, auch ohne Geschenk. Man gratulierte und dankte per SMS, wie es sich in einer ländlich-urbanen Freundschaft gehört.

Etliche Zeit später dann – die grenzüberschreitend postmoderne Verspätung einhaltend – endlich die Überraschung und die war riesen gross. Denn Väterchen Staat hat sich gleich mitbeschenkt; das Geschenk musste verzollt werden. Zusammen mit einer „Dienstleistung“ (mir ist auch heute noch nicht klar, was für eine Dienstleistung ich bezogen, sicher aber nie bestellt habe, doch darauf werde ich später eingehen) also zusammen mit besagter Dienstleistung musste ich für das Geschenk Franken 41.35 Importverzollung berappen.

Heute weiss ich, schade waren meine Freunde so ehrlich und haben den effektiven Wert von 200 Euro angegeben. Denn bis zu einem Betrag von 100 Franken ist ein Geschenk zollfrei. Nun, für zukünftige Versande dieser Art sollte man so etwas schon wissen. Denn wer da ein wenig bescheisst oder es zumindest nicht so genau nimmt, der macht es wie die Verzollungsbehörde, wie ein erster Blick auf die Veranlagungsverfügung zeigt. Die Dienstleister errechneten für den vom Versender deklarierten Wert von 200 Euro einen Mehrwertsteuer-Wert von 307 Franken. Und dies bei einem Euro-Kurs von 1.42. Rechne.

Man könnte also meinen, die nehmen das mit dem Euro nicht so genau, aber dem ist natürlich nicht so. Denn die von der Verzollungsbehörde erbrachte „Dienstleistung“ ist ebenfalls – wie das schöne Geschenk – mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst, das Geschenk ist mit einem Wert von 289 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Hinzu kommt noch die Dienstleistung von 18 Franken, was den MWST-Wert in der Verfügung von 307 Franken erklärt und einen geschuldeten MWST-Betrag von 23.35 ausmacht. Da in diesem Betrag nun erst die MWST für das Geschenk nicht aber die „Dienstleistung“ enthalten ist, muss ich für mein Geschenk besagte 41.35 zahlen.

So weiss ich nun, dass sich Väterchen Staat mit meinem Geschenk dreimal selber beschenkt hat: erstens mit der Mehrwertsteuer auf das Geschenk, dann mit dem Betrag für die Dienstleistung und zu guter Letzt mit der Mehrwertsteuer für die Dienstleistung. Dass ich immer noch nicht weiss, was für eine „Dienstleistung“ ich für 18 Franken erhalten habe, ist Nebensache. Alles andere aber, ist mir klar ……

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