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Impfen ist nicht Thema der Gesetzesrevision

Impfen ist nicht Thema der Gesetzesrevision
Die Revision des Tierseuchengesetzes ist für und nicht gegen die Tierhalter, dient der Gesunderhaltung der Tiere und leistet einen massgeblichen Beitrag an sichere Lebensmittel. Dies die klare Überzeugung von Kantonstierarzt Albert Fritsche.

Von Peter Jenni

Am 25. November befinden wir über die Revision des Tierseuchengesetzes. Das in den Räten und landwirtschaftlichen Organisationen unbestrittene Geschäft wird von Impfgegnern bekämpft, «dabei ist Impfen gar nicht das Thema der Gesetzesrevision», sagt Kantonstierarzt Albert Fritsche, Leiter kantonales Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. «Bezüglich der Anforderungen an eine nationale Impfkampagne ändert sich nichts. Die Regeln, wie eine solche angeordnet wird, werden mit der Revision nicht tangiert».

Gemäss Fritsche geht es vielmehr um ein 46 Jahre altes Gesetz, das der heutigen Zeit angepasst werden muss. Tier-, Waren- und Personenverkehr in und aus aller Welt haben rasant zugenommen. Tierseuchen, die in der Schweiz bereits einmal ausgebrochen sind (Tollwut, Maul- und Klauenseuche), können dadurch jederzeit wieder auftreten. Das Seuchen-Risiko wird durch den Klimawandel noch erhöht, denn auch Seuchen, die bis anhin in der Schweiz nicht auftraten, können sich in unseren Lagen ausbreiten.

Tierseuchen führen zu massiven Tierverlusten, zu grossen wirtschaftlichen Schäden und kennen keine Kantons- oder Landesgrenzen. «Deshalb», sagt der Kantonstierarzt, «gilt es, möglichst früh zu erkennen, wenn neue Krankheiten im Ausland auftauchen und bei uns zum Problem werden. Prävention heisst, handeln bevor die Seuche da ist. Dazu gehören Früherkennung und Überwachungsmassnahmen, aber auch die Mittel und das Recht, so schnell wie möglich, Massnahmen zu ergreifen, bevor der Schaden entstanden ist».

Die Kantone und die Tierhalter würden weiterhin in Entscheidungsprozesse einbezogen, der Vollzug bleibe bei den Kantonen. Neu sei lediglich, dass der Bund bei Bedarf Impfstoffe zentral beschaffen und verbilligt oder unentgeltlich an die Tierhalter abgeben könne. Zudem könne der Bund, um schnell reagieren zu können, Impfstoffbanken betreiben.

Die Bekämpfungskosten tragen heute die Kantone alleine oder zusammen mit den Tierhaltern. Ob und in welcher Höhe sich die Tierhalter beteiligen müssen, legt jeder Kanton selber fest. Das heisst, heute müssen die Bauern für die gleiche Leistung je nach Kanton unterschiedlich viel bezahlen. Künftig gibt ein neuer Artikel dem Bundesrat die Möglichkeit, die Finanzierung und die Leistungsabgeltung für Bekämpfungsprogramme befristet einheitlich zu regeln.

Eine wichtige Präventionsmassnahme, welche mit der Revision verankert wird, ist nach Ansicht des obersten Tierarztes im Kanton das Verbot des Handels mit Haustieren. Heute kommen viele Hunde legal in die Schweiz und werden im Internet zum Verkauf angeboten. Viele dieser Hunde stammen aus Ländern mit Tollwut. Damit besteht die Gefahr, dass Krankheiten, die in der Schweiz ausgerottet sind, wieder eingeschleppt werden. Mit der Revision wird dieser Tierhandel verboten.  Eine weitere punktuelle Anpassung gilt der Bienengesundheit. Um diese zu verbessern sollen die Bieneninspektoren schweizweit einheitlich und gezielter ausgebildet werden.
Für Fritsche ist klar: «Die Revision mit der Verankerung der Prävention ist ein Gebot der Stunde. Das neue Tierseuchengesetz bringt viele wichtige Verbesserungen für die Nutztierhaltung und sorgt für gesunde Tiere.

Verhindern, bevor der Schaden entsteht, ist auf jeden Fall billiger als Zuwarten. Nicht zuletzt verhindert das auch unnötiges Tierleid und unnötige Behandlungen mit Medikamenten.»  Der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist überzeugt: «Die Revision ist für und nicht gegen die Tierhalter, dient der Gesunderhaltung der Tiere und leistet einen massgeblichen Beitrag an sichere Lebensmittel.»

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